Premium-Paket
Premium-Paket – Nachrangdarlehen
Für Anlegerinnen und Anleger mit höheren Veranlagungszielen
Das Premium-Paket richtet sich an Anlegerinnen und Anleger, die sich mit einem höheren Kapitalbetrag langfristig an der Finanzierung der Golden Eagle GmbH beteiligen möchten.
Die Beteiligung erfolgt in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehens gemäß den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Die Mindestzeichnung beträgt 5.000 Euro. Durch die Zeichnung weiterer Einheiten kann der individuelle Veranlagungsbetrag erhöht werden.
Das Premium-Paket bietet eine transparente Vertragsgestaltung und eine langfristig ausgerichtete Finanzierung der Golden Eagle GmbH.
Ihre Vorteile
Mindestzeichnung ab 5.000 €
Zeichnung weiterer Einheiten möglich
Keine Ausgabeaufschläge
Keine laufenden Verwaltungsgebühren, soweit in den Vertragsunterlagen nichts anderes vorgesehen ist
Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen der Finanzierung der Golden Eagle GmbH
Vertraglich vereinbarte Verzinsung von 8 % p. a.
Quartalsweise Auszahlung der vereinbarten Zinsen
Transparente Vertragsunterlagen
Persönliche Betreuung
Langfristige Beteiligung an der Unternehmensfinanzierung
Gesetzlicher Risikohinweis
Bei diesem Angebot handelt es sich um ein qualifiziertes Nachrangdarlehen.
Ein Nachrangdarlehen ist mit erheblichen Risiken verbunden. Insbesondere besteht im Falle einer wirtschaftlichen Verschlechterung oder Insolvenz der Golden Eagle GmbH das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals sowie ausstehender Zinsansprüche.
Das Nachrangdarlehen ist keine Spareinlage und unterliegt keiner gesetzlichen Einlagensicherung.
Die Veranlagung eignet sich ausschließlich für Personen, die die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken verstehen und einen vollständigen Verlust ihres eingesetzten Kapitals wirtschaftlich tragen können.
Vor einer Anlageentscheidung sind sämtliche Vertragsunterlagen einschließlich aller Risikohinweise sorgfältig zu lesen.
Hinweise für Anleger
Mit Abschluss des Nachrangdarlehens bestätigt der Anleger insbesondere,
dass die eingesetzten Mittel aus legalen Quellen stammen,
dass sämtliche Vertragsunterlagen einschließlich der Risikohinweise gelesen wurden,
dass die Entscheidung eigenverantwortlich getroffen wurde,
dass die Risiken eines qualifizierten Nachrangdarlehens bekannt sind.
Ich würde den Satz streichen: „Die Veranlagung macht nicht mehr als 10 % meines Gesamtvermögens aus.“
Diese Grenze ergibt sich nicht allgemein aus dem österreichischen Recht. Sie gilt nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen oder internen Zeichnungsrichtlinien. Wenn sie gelten soll, muss sie sauber juristisch begründet werden.
Vertragsinformationen
Vertragsart | Qualifiziertes Nachrangdarlehen |
Mindestzeichnung | 5.000 € |
Laufzeit | 5 Jahre |
Verzinsung | 8 % p. a. (vertraglich vereinbart) |
Zinszahlung | Quartalsweise |
Rückzahlung | Endfällig nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß den Vertragsunterlagen |
Widerrufsrecht | Soweit gesetzlich vorgesehen |
Ich würde nicht pauschal "14 Tage Widerrufsrecht" schreiben. Ob ein Widerrufsrecht besteht und in welchem Umfang, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Angebots und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ab.
Premium-Vorteil
Mit dem Premium-Paket beteiligen Sie sich langfristig an der Finanzierung der Golden Eagle GmbH im Rahmen eines qualifizierten Nachrangdarlehens.
Durch die Möglichkeit der Zeichnung weiterer Einheiten kann der Veranlagungsbetrag entsprechend Ihrer persönlichen Anlageentscheidung individuell festgelegt werden.
Rechtlicher Hinweis
Wenn die Golden Eagle GmbH künftig öffentlich Nachrangdarlehen anbietet, solltest du die Website vor Veröffentlichung unbedingt von einem österreichischen Rechtsanwalt oder Kapitalmarktrechtsexperten prüfen lassen. Insbesondere sind je nach Ausgestaltung unter anderem folgende Punkte zu beachten:
Prospektpflicht oder Prospektausnahmen,
Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG), sofern anwendbar,
Kapitalmarktgesetz (KMG),
Fern- und Verbraucherrecht,
Geldwäschevorschriften,
vollständige und hervorgehobene Risikohinweise.
Der Text sollte deshalb immer mit den tatsächlichen Vertragsunterlagen und der rechtlichen Struktur des Angebots übereinstimmen.
